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Historische Gerichtsstätten
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Der "Altenröder Steinkreis"
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Der Steinkreis von außen Bild:Autor
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Altenrode wurde 1936 von Darlingerode eingemeindet und liegt zwischen Wernigerode und Ilsenburg. Darlingerode wiederum gehört
seit 2009 zur Stadt Ilsenburg. Der Stein- kreis ist über die alte B6 zu erreichen.
Gleich eingangs des Ortes biegt man links ab. Die hohen Kastanien sind nicht zu übersehen.
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Der "Altenröder Steinkreis" ist ein sehr seltenes Denkmal frühmittelalterlichen Rechts- wesens. Diese
Thingstätte ist in der ursprünglichen Form erhalten geblieben.
Das Umfeld wurde aber im Lauf der Zeit stark verändert.
Früher lag die Gerichtsstätte auf einem natürlichen Hügel mit weitem Umblick in die Landschaft und alle Himmelsrichtungen
- auf der Wasserscheide zwischen Weser und Elbe.
Die 7 Steine sind in einem Umfang von 84 preußische Fuß angeordnet. Jeder Stein ent- sprach dem Sitz eines Schöffen. Der Sitz des
Richters liegt im Westen mit Blick auf den Sonnenaufgang. In der Mitte des Steinkreises liegt der Stein des Delingquenten. Im
Osten der Thingstätte liegt der sogenannte Sachsenstein.
Wenn im Osten die Sonnen auf ging und über dem Sachsenstein den Steinkreis beleuch- tete, wurde dem Delinquenten die Strafe
verkündet.
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Der Steinkreis Bild:Autor
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Laut einer Überlieferung soll hier im Jahr 995 "Otto III." Recht gesprochen haben.
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Das "Klage- und Rügegericht" zu Volkmannrode
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Der Hügel von Volkmannrode Bild:Autor
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An der Straße von Abberode/Tilkerode nach Stangerode liegt auf einem Hügel diese historische Gerichtsstätte.
Hier stand einst der fürstliche Haupthof "Volkmannrode", zu dem mehrere Dörfer und Vorwerke gehörten. "Fulkmeresroth" wird
erstmal auf einer Urkunde Kaiser Otto III. erwähnt. 1360 kamen die Grafen " Heinrich und Otto von Anhalt in den Besitz des Ortes.
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Hinter der Gerichtslaube steht die sehr große Linde Bild:Autor
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Reste der Dorfkirche Bild:Autor
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Auf Grund von Kriegswirren wurde Volkmannrode von seinen Bewohnern verlassen. Die Besitzer von Wäldern und Äckern waren aber
weiterhin den anhaltischen Grafen abgabe- pflichtig.
Jeweils am 1. Mai und am 29. September wurde unter einer sehr großen Linde, nahe den Resten der alten Dorfkirche, Gericht
gehalten und Steuern und Abgaben erhoben.
Urkundlich belegt ist dieses Gericht im Jahr 1489. Im Harzer Saalbuch aus dem Jahr 1608 wird erstmals die Durchführung der
Gerichtstage und der Neubau eines schindelge- deckten Schuppens beschrieben.
Alle Familien, die Besitzungen in den anhaltischen Fluren hatte, meist aus Abberode, Tilkerode und Stangerode, hatten zum
Gerichtstag zu erscheinen.
In Begleitung von 4 Harzgeröder Bürgern der Schützengilde mit ihrem besten Gewehr erschien der Richter, ein Schöffe, ein
Gerichtsschreiber und ein Gerichtsdiener des Justitzamtes Harzgerode. Durch Salutschüsse um 10.00 Uhr wurde die Verhandlung
begonnen. Gerichtet wurde über Grenzstreitigkeiten, Forst- und Jagdfrevel und die Steuern wurden kassiert. Schwere Straftaten
wurden an den Gaugrafen überwiesen.
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Am 12. Oktober 1860 wurde eine neue Linde gepflanzt, weil die alte, mit einem Umfang von 30 Fuß, umgestürzt war.
Es wurde nach den Landesgesetzen verhandelt. Erst am 4. März 1875 wurde die Durch- führung der Gerichtstage aufgehoben.
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